Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann nur werden, wer seine besondere Sachkunde, Objektivität und persönliche Integrität einer öffentlich-rechtlichen Institution gegenüber nachweist. Dies geschieht im Rahmen eines aufwendigen offiziellen Nachweisverfahrens und vor einer Prüfungskommission.
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt.