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EDV-Sachverständigenbüro Thomas Noone, M. Sc.
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Dipl.-Inf. Thomas Noone, öffentlich bestellter EDV-Sachverständiger

Gutachten und Leistungen

Als von der IHK Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie für die Überprüfung von Geldspielgeräten erstelle ich bundesweit Gutachten und fachliche Stellungnahmen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen.

Gerichts- und Staatsanwaltschaftsgutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstatte ich bundesweit Gerichtsgutachten und Gutachten im Auftrag von Staatsanwaltschaften. Gutachten werden als Sachverständigenbeweis sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren benötigt. Sie dienen der objektiven Klärung technischer Sachverhalte und der Bewertung von IT-Systemen, Anwendungen und Abläufen.

Versicherungsgutachten und Schadensermittlung

Versicherungsgutachten werden im Rahmen der Schadensregulierung in Auftrag gegeben. Ziel ist zumeist die Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe und Schadenursache. Dabei können unterschiedliche Werte ermittelt werden, z. B.:

Hierzu gehören auch die Feststellung von Schäden an IT-Systemen und Anwendungen sowie die Ermittlung von Neu-, Rest-, Zeit- und Wiederbeschaffungswerten.

Privatgutachten und Parteigutachten

Privatgutachten sind Parteigutachten und dienen der Beweissicherung und Tatsachenfeststellung im Streitfall. Sie können auch Grundlage für Investitionsentscheidungen oder für die Beurteilung technischer Anlagen und IT-Projekte sein.

Privatgutachten werden unter anderem erstellt für:

Wertgutachten

Wertgutachten werden für die monetäre Bewertung von Sachen oder Dienstleistungen erstellt. Hierbei können je nach Fragestellung Neu-, Zeit-, Rest- oder Wiederbeschaffungswerte ermittelt werden. Dies ist insbesondere bei der Bewertung von IT-Systemen, Softwarelösungen oder bestehenden Installationen relevant, etwa im Rahmen von Schadensfällen, Kauf-/Verkaufsentscheidungen oder Auseinandersetzungen.

Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten

Konflikte rund um IT-Projekte lassen sich häufig vermeiden oder entschärfen, wenn frühzeitig ein neutraler Dritter eingebunden wird. In diesem Zusammenhang übernehme ich:

Fragen Sie vor Beginn eines Projekts einen Sachverständigen – das hilft, typische Projektrisiken zu minimieren und spätere Konflikte zu vermeiden.

IT-Projekte sicher und zuverlässig abschließen

IT-Projekte sind komplex und oft mit erheblichen Investitionen verbunden. Eine unabhängige sachverständige Begleitung kann helfen, Spezifikationen zu schärfen, Umsetzung und Qualität zu überprüfen und die Abnahme vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere:

Überprüfung von Geldspielgeräten (§ 7 SpielV)

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überprüfung von Geldspielgeräten. Gemäß § 7 der Spielverordnung (SpielV)