EDV Sachverständigenbüro Thomas Noone, M. Sc.
Am Köllenholz 19 86637 Wertingen-Hirschbach T: +49 8272 99 32 932  F: +49 8272 99 28 91 - info@experts-it.de

Abnahme Ihres Projekts

Software oder Hardware in Auftrag zu geben, ist in gewisser Weise nichts anderes, als ein Haus zu bauen. Steht das Haus, muss der Bauherr dem Bauträger bestätigen, dass alles fertiggestellt wurde, damit der Bauträger seine Arbeit als abgeschlossen betrachten und die Rechnung stellen kann.
Soweit die Theorie. In der Praxis kann es sowohl passieren, dass der Bauherr mit völliger Ahnungslosigkeit die Fertigstellung einer Bauruine bestätigt wie auch, dass der Bauherr partout nichts unterschreiben will und der Bauträger seinem Geld hinterher rennt. Die Konsequenzen konnte man im Fernsehen verfolgen, wo "Pfusch am Bau"-Sendungen das gesamte Spektrum dessen aufzeigten, was alles falsch gemacht werden kann.

Die Abnahme sollte schon deshalb von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgenommen werden, weil damit Sie als Auftraggeber die Sicherheit haben, dass Ihr Auftragnehmer um die Bedeutung und Konsequenzen dieser Handlung weiß.

Da oft genug aufgrund ungenügender Spezifikationen unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer darüber herrschen, wie einzelne Aspekte des Auftrags tatsächlich umzusetzen sind, hilft hier der gutachterliche Sachverstand weiter. Meiner Erfahrung nach haben sich solche Unklarheiten immer dadurch lösen lassen, dass ich genau dieselben Maßstäbe zur Beurteilung der Situation angelegt habe, wie ich es in einem Gerichtsgutachten auch getan hätte.

Als Auftraggeber haben Sie damit die Sicherheit, dass bisherige Unklarheiten geklärt wurden. Als Auftragnehmer wissen Sie genau, unter welchen möglichen Auflagen die Abnahme erteilt wurde oder welche Mängel eine Abnahme verhindern.

Sind Sie als Auftragnehmer in der Situation, dass Ihr Auftraggeber einer Abnahme nicht zustimmt oder diese nicht ermöglicht, können Sie sich eine  Fertigstellungsbescheinigung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erteilen lassen.

Für die Abnahme Ihres Projekts stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.