Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann nur werden, wer seine besondere Sachkunde, Objektivität und persönliche Integrität einer öffentlich-rechtlichen Institution gegenüber nachweist. Dies geschieht im Rahmen eines aufwendigen offiziellen Nachweisverfahrens und vor einer Prüfungskommission.

Bundesverwaltungsgericht: "Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage des Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht und ihn aus dem Kreis anderer Sachverständiger heraushebt."

Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt.

Nach den Prozessordnungen sollen für Gerichtsverfahren nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.

Da das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhöhte Glaubwürdigkeit vor Gericht genießt, bietet es auch die Voraussetzung für eine außergerichtliche gütliche Einigung.
Ähnliches gilt für Schiedsgutachten, mit denen sich Streitfragen schnell und verbindlich außergerichtlich entscheiden lassen.

Die hohe Qualifikation, Erfahrung und Glaubwürdigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind auch ideale Voraussetzungen für Projektbetreuung, Projektabnahme und kompetente Beratung.