Überprüfung von Geldspielgeräten
Gemäß der seit 1.1.2006 geltenden Spielverordnung erhalten
Geldspielgeräte zunächst einen auf zwei Jahre begrenzten Aufstellzeitraum.
Aufgrund einer Überprüfung durch einen Sachverständigen mit dem Bestellungsgebiet
530 (Überprüfung von Geldspielgeräten) kann dieser Aufstellzeitraum um weitere
zwei Jahre verlängert werden.
Aufgabe der Geräteüberprüfung ist es, die Konformität eines Nachbaugerätes mit
der von der PTB zugelassenen Bauart sicherzustellen. Eine darüber hinaus
gehende technische Prüfung ist nicht Bestandteil dieser Überprüfung.
Die Überprüfung der Übereinstimmung eines Gerätes mit seinem Baumuster verlangt
einen Vergleich der vorgefundenen Software für Kontrolleinrichtung und
Spielsteuerung - sowie relevanten Hardware - mit den veröffentlichten
Komponenten im Zulassungsschein. Hierbei werden auch Nachträge berücksichtigt.
Ein Anmeldeformular für Ihre Geräte finden Sie
hier.
Besonders günstig sind meine Fahrtkostenpauschalen für den Großraum
Augsburg-München und die Einzugsgebiete Donauwörth, Heidenheim, Ingolstadt,
Kempten, Landsberg am Lech, Memmingen, Neu-Ulm/Ulm und Nürnberg.
Gesetzliche Grundlagen
§ 33c Gewerbeordnung
(GewO)
Spielverordnung (SpielV)
Möchten Sie ein Gerät zur Überprüfung anmelden oder haben Sie noch
Fragen zu diesem Thema, dann rufen Sie einfach an oder senden Sie mir eine
E-Mail.