Von: Hartmut.Moeck@ptb.de
Gesendet: Mittwoch, 7. Mai 2008 08:19
An: Thomas Noone
Betreff: Re: AW: Frage zu § 13 SpielV

Ja, Herr Noone, auf Zulassung 2005 trifft dies auch zu.
Da das Einwerfen der Münze m.E. ein ähnlich bewusster Akt ist, wie das Freigeben von Einsätzen per Knopfdruck, halte ich das für "un-"reine Form . In Bezug auf §13 (1) 2. sehe ich keine Reibung ?!  
MfG
Hartmut Moeck




"Thomas Noone" <cash@cash-gmbh.de>

06.05.2008 19:44

An
<Hartmut.Moeck@ptb.de>
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Thema
AW: Frage zu § 13 SpielV





Sehr geehrter Herr Dr. Möck,
 
vielen Dank für Ihre Antwort.
 
Heute hatte ich einen 2005 New Winner (Nachtrag 3), der SOFORT € 2,-- abgebucht hat, ohne Möglichkeit des Abbruchs und ohne Möglichkeit die Abbuchungsautomatik auszuschalten oder das Geld zurückzuverlangen. Ein sogenanntes Superspiel, welches wohl alle adp-Geräte haben sollen.
 
Verhält es sich damit ähnlich, sowohl in Bezug zu § 13 (2) und (6)?
 
Viele Grüße
 
Thomas Noone


Von: Hartmut.Moeck@ptb.de [mailto:Hartmut.Moeck@ptb.de]
Gesendet:
Dienstag, 6. Mai 2008 11:07
An:
Thomas Noone
Betreff:
Re: Frage zu § 13 SpielV



Sehr geehrter Herr Noone,

völlig zutreffend, Ihr Hinweis. Das ist zunächst in der Spannung der neuorganisierten Bauartprüfungen vor zwei Jahren hier nicht aufgefallen und so (leider) zugelassen worden. in den folgenden Zulassungen ist das bereinigt.

Ein Widerspruch zum Zulassungsschein ergibt sich zumindest nicht unmittelbar und Sie können das Gerät so bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Moeck



"Thomas Noone" <cash@cash-gmbh.de>

04.05.2008 23:21


An
<Hartmut.Moeck@ptb.de>
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Thema
Frage zu § 13 SpielV







Sehr geehrter Herr Dr. Möck,

 

ich hoffe, Sie können mir bei folgendem Problem behilflich sein:

 

Bei zwei geprüften Geräten (2002 und 2003) war die automatische Abbuchung erst nach Einsatz von 20 Cent möglich.

 

In § 13 SpielV heisst es jedoch:

Es ist eine Bedienvorrichtung für den Spieler vorhanden, mit der er vorab einstellen kann, ob aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen oder jeder einzelne Einsatz durch Betätigung geleistet wird.

 

Wie kommt es, dass die Software trotz korrekter Checksumme sich anders verhält, als oben beschrieben?

Wie ist in einem solchen Falle zu verfahren?

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Noone

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