Von: Dr. Ulrich Obermöller [ulrich.obermoeller@duoconsult.de]
Gesendet: Freitag, 18. April 2008 16:45
An: 'Thomas Noone'; 'Jörg Weißleder'; 'Alt, Ulrich'; wu@sv-uhlenberg.de; 'Dr.-Ing. Dietrich Schild'; hjotto@sv-hjotto.de; 'Benzinger, Michael'
Betreff: WG: §7 GSG- sog. Anschlusszulassungen

Und noch was zum Thema:..

Das entsprechende Dokument zur Anschlusszulassung findet sich unter

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/AKTUELLES/WEB-INFO_BMWI-ERLASS_2008-01-14.PDF

Gruss, Uli

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hartmut.Moeck@ptb.de [mailto:Hartmut.Moeck@ptb.de]
Gesendet: Freitag, 18. April 2008 16:02
An: Gerd Haberkorn
Cc: anfrage@automatencenter.com; asv-proksch@t-online.de; bunke@baberlin.de; daloglu@gmx.de; geldspielgeraete@de.tuev.com; herbert.dehnert@hk24.de; info@daten-systeme-schweiger.de; jmueller@jm-telemarketing.de; kontakt@spielautomaten-pruefung.de; mb@michaelbenzinger.de; norbertrexinsv@aol.com; roland.britsch@web.de; ulrich.obermoeller@duoconsult.de; wahner@gsg-sv.de
Betreff: Re: §7 GSG- sog. Anschlusszulassungen

 


Sehr geehrter Herr Haberkorn,
kurzes Feedback, wie erbeten :

Ich weise auf eine PTB-Erläuterung zum Begriff der Anschlusszulassungen hin :  www.ptb.de/spielgeraete   "Aktuelles" / "Fragen zur Umsetzung BMWi-Erlasse"
Darin wird konstatiert : "Anschlusszulassungen sind neue Bauarten" und ich ergänze bzw. es versteht sich von selbst - , deren Zulassung bei der PTB regulär zu beantragen ist. Insofern ist damit weder das Zulassungsverfahren für §33c GewO in seinen Grundsätzen verändert noch entstehen Besonderheiten technischer Art für die Überprüfung von Geldspielgeräten. Die "Marktlage für Inspektoren" allerdings, ist sicher davon berührt .... !

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Moeck