EDV Sachverständigenbüro Thomas Noone, M. Sc.

Bundesverwaltungsgericht:
"Die öffentliche Bestellung ist die
Zuerkennung einer besonderen Qualifikation,
die der Aussage des Sachverständigen
einen erhöhten Wert verleiht
und ihn aus dem Kreis anderer Sachverständiger
heraushebt."
Nach
den Prozessordnungen sollen für Gerichtsverfahren nur
öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.